Die neue
Energieeinsparverordnung (EnEV)...
... ist seit
1. Februar 2002 in Kraft getreten und bedeutet eine Verschmelzung
der heutigen Wärmeschutz-Verordnung von 1995 und der Heizungsanlagen-Verordnung
von 1994. In ihr werden erstmals Anforderungen an den baulichen
Wärmeschutz an die Qualität der Versorgungstechnik kombiniert
und durch ein Rechenverfahren bewertbar gemacht. Diese Anforderungen
sind durchgehend um etwa 30 Prozent verschärft worden, wodurch
das Niedrigenergiehaus bei Neubauten zum Standard wird.
Worin liegt nun die neue Qualität dieser Verordnung?
Üblicherweise
wird heute der Neubau vom Architekten interaktiv mit den Bauherren
entworfen. Basierend auf diesem Entwurf wurde bisher vor Baubeginn
mit Hilfe des Rechenverfahrens der alten Wärmeschutz-Verordnung
das Dämmmaterial und die Dämmstärke für die
einzelnen Bauteile bestimmt.
Erst im Anschluss an diesen Planungsschritt wurde die so vorbereitete
Planung an den Versorgungstechniker weiter gereicht. Dieser wurde
nun unabhängig vom vorherigen Prozess damit betraut, dafür
zu sorgen, dass das Haus mittels einer angepassten Technik mit Heizwärme
und Warmwasser versorgt wird und eventuell eine kontrollierte Lüftung
erhält. Rückwirkungen aus den Planungen des Versorgungstechnikers
auf den Baukörper und dessen Dämmqualität erfolgten
im Allgemeinen nicht.
Der Bauherr kann selbst entscheiden...
... ob er auf
sparsame Heizungstechnik wie z.B. Erdgas-Brennwerttechnik o.ä.
setzt oder Maßnahmen zum Wärmeschutz bevorzugt ->
die EnEV
lässt offen wie der erlaubte Primärenergiebedarf erzielt
wird!
Für Altbauten...
... die nicht
mehr als 2 Wohnungen haben und von denen der Eigentümer eine
selbst bewohnt, ist keine umfassende Nachrüstpflicht vorgesehen.
Beim Verkauf jedoch muss die Immobilie auf EnEV-Standard gebracht
werden, z.B. durch Austausch alter Heizkessel und Dämmen von
Geschossdecken beheizter Räume. Die Frist beträgt zwei
Jahre ab dem Eigentumsübergang, läuft jedoch nicht vor
Ende 2005 bzw. 2008 ab.
Hier gibt's
mehr zur EnEV
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