Die neue Energieeinsparverordnung EnEV...
 

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV)...

... ist seit 1. Februar 2002 in Kraft getreten und bedeutet eine Verschmelzung der heutigen Wärmeschutz-Verordnung von 1995 und der Heizungsanlagen-Verordnung von 1994. In ihr werden erstmals Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz an die Qualität der Versorgungstechnik kombiniert und durch ein Rechenverfahren bewertbar gemacht. Diese Anforderungen sind durchgehend um etwa 30 Prozent verschärft worden, wodurch das Niedrigenergiehaus bei Neubauten zum Standard wird.


Worin liegt nun die neue Qualität dieser Verordnung?

Üblicherweise wird heute der Neubau vom Architekten interaktiv mit den Bauherren entworfen. Basierend auf diesem Entwurf wurde bisher vor Baubeginn mit Hilfe des Rechenverfahrens der alten Wärmeschutz-Verordnung das Dämmmaterial und die Dämmstärke für die einzelnen Bauteile bestimmt.
Erst im Anschluss an diesen Planungsschritt wurde die so vorbereitete Planung an den Versorgungstechniker weiter gereicht. Dieser wurde nun unabhängig vom vorherigen Prozess damit betraut, dafür zu sorgen, dass das Haus mittels einer angepassten Technik mit Heizwärme und Warmwasser versorgt wird und eventuell eine kontrollierte Lüftung erhält. Rückwirkungen aus den Planungen des Versorgungstechnikers auf den Baukörper und dessen Dämmqualität erfolgten im Allgemeinen nicht.


Der Bauherr kann selbst entscheiden...

... ob er auf sparsame Heizungstechnik wie z.B. Erdgas-Brennwerttechnik o.ä. setzt oder Maßnahmen zum Wärmeschutz bevorzugt -> die EnEV lässt offen wie der erlaubte Primärenergiebedarf erzielt wird!


Für Altbauten...

... die nicht mehr als 2 Wohnungen haben und von denen der Eigentümer eine selbst bewohnt, ist keine umfassende Nachrüstpflicht vorgesehen.
Beim Verkauf jedoch muss die Immobilie auf EnEV-Standard gebracht werden, z.B. durch Austausch alter Heizkessel und Dämmen von Geschossdecken beheizter Räume. Die Frist beträgt zwei Jahre ab dem Eigentumsübergang, läuft jedoch nicht vor Ende 2005 bzw. 2008 ab.

Hier gibt's mehr zur EnEV


Bernhard Resch GmbH - Templhof 3 - D-82405 Wessobrunn - Forst
Tel.: 08809/284 - Fax.: 08809/820 - Mail: info@resch-bau.com